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MUSTERBAU

Förderungen

Fördermittel: Was geht, und was oft übersehen wird

Der wichtigste Satz vorweg: Der Antrag muss in der Regel vor der Auftragserteilung gestellt sein. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch – daran ist nachträglich nichts zu retten.

Förderprogramme, Sätze und Fristen ändern sich regelmäßig. Die folgenden Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung – verbindlich ist immer der jeweils aktuelle Programmstand. Wir prüfen ihn bei jedem Angebot neu.

Programme

Vier Bereiche, die für unsere Kunden am häufigsten greifen

  • bis 70 %

    Heizungstausch (BEG EM)

    Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe oder anderer erneuerbarer Heizsysteme, ergänzt um Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.

    Voraussetzungen

    • Antrag vor Auftragserteilung stellen
    • Bestandsgebäude, mindestens fünf Jahre alt
    • Fachunternehmererklärung erforderlich
  • bis 20 %

    Gebäudehülle (BEG EM)

    Zuschuss für Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke sowie für den Austausch von Fenstern und Außentüren.

    Voraussetzungen

    • Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein
    • Technische Mindestanforderungen an U-Werte
    • Förderfähige Kosten je Wohneinheit gedeckelt
  • regional

    Photovoltaik und Speicher

    Bundesweit über die Einspeisevergütung nach EEG, zusätzlich Landes- und Kommunalprogramme mit direkten Zuschüssen.

    Voraussetzungen

    • Programme unterscheiden sich je Bundesland und Kommune
    • Häufig gedeckelte Fördertöpfe – frühe Antragstellung zahlt sich aus
    • Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht
  • bis 4.000 €

    Altersgerechter Umbau

    Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad, ergänzend KfW-Programme.

    Voraussetzungen

    • Pflegegrad 1 oder höher
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
    • Je Maßnahme und Person einmalig

Was wir übernehmen

Den Papierkram machen wir

Sie unterschreiben zweimal – den Rest erledigen wir im Hintergrund.

  1. Anspruch prüfen

    Wir gleichen Ihr Vorhaben mit Bundes-, Landes- und Kommunalprogrammen ab – vor dem Angebot.

  2. Unterlagen erstellen

    Technische Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Fachunternehmererklärung kommen von uns.

  3. Antrag begleiten

    Auf Wunsch vermitteln wir einen Energieeffizienz-Experten und koordinieren die Termine.

  4. Nachweis führen

    Nach Fertigstellung liefern wir die Bestätigung nach Durchführung und alle Materialnachweise.

Häufige Fragen zur Förderung

Weitere Fragen beantwortet Thomas Falk gern telefonisch.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Bei nahezu allen Programmen VOR der Auftragserteilung. Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch vollständig. Als Zwischenlösung akzeptieren viele Programme einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung – wir stellen den entsprechend aus.
Was kostet die Förderberatung bei Ihnen?
Nichts. Die Prüfung, welche Programme infrage kommen, und die Erstellung der technischen Unterlagen sind bei uns Bestandteil des Angebots. Die Gebühr eines Energieeffizienz-Experten – dort, wo einer vorgeschrieben ist – fällt separat an, ist aber selbst wieder förderfähig.
Können Förderungen kombiniert werden?
Teilweise. Bundes- und Landesprogramme lassen sich häufig kombinieren, mehrere Bundesprogramme für dieselbe Maßnahme dagegen meist nicht. Wir prüfen die Kombination im Einzelfall und rechnen Ihnen beide Varianten durch.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei der KfW liegt die Zusage derzeit meist innerhalb weniger Wochen vor, bei Landesprogrammen kann es deutlich länger dauern. Wir planen den Ausführungstermin so, dass die Zusage vorliegt, bevor wir anfangen.

Fördercheck vor dem Angebot

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben – wir prüfen kostenlos, welche Programme greifen und rechnen Ihnen die Investition mit und ohne Förderung durch.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Festpreis, keine Nachträge ohne Freigabe